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Die Ausländer Incoming Versicherung mit:
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Krankenversicherung für ausländische Gäste
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Notfall-Service
zusätzlich abschließbar:
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Reisehaftpflichtversicherung
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Reiseunfallversicherung
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Die Incoming Reisekrankenversicherung der TravelSecure schützt Ihren ausländischen Besuch während des Aufenthaltes in Deutschland.
Was kostet die TravelSecure Incoming-Versicherung?

Quelle: TravelSecure
Die Vorteile für Sie:
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Sofortiger Krankenschutz mit E-Mail-Police
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Kein Selbstbehalt
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Bis zu 365 Tage Aufenthalt sind versicherbar
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Keine Altersbeschränkung
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altersgerechter und tagesgenauer Versicherungsbeitrag
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Die Ausländer Incoming Versicherung der TravelSecure
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Entsprechend der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22.12.2003 (2004/17/EG) zum Schengener Abkommen
stellt die Incoming Krankenversicherung eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen
ausländischen Gast zur Einreise nach Deutschland oder in weitere EU-Staaten dar. Darum entscheiden Sie sich als Gastgeber für diesen Krankenschutz.
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Hinweise für den Online-Antrag:
Welche Daten des ausländischen Gastes brauche ich?
Sie benötigen den Reisezeitraum, den Namen, das Geburtsdatum und die Passnummer Ihres Gastes.
Wie kann ich bezahlen?
Sie können sich sofort online versichern und zahlen bequem per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung.
Wer ist der Versicherungsnehmer?
Die Ausländer Incoming Krankenversicherung muss vom Gastgeber in Deutschland für den ausländischen Gast abgeschlossen werden. Der
Gastgeber ist der Ansprechpartner der Versicherung und der Vertragspartner des Versicherers.
Welche Abschlussfristen sind zu beachten?
Die Versicherung muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Bei Reisen nach Deutschland kann der Versicherungsvertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise abgeschlossen werden.
Welche maximale Reisedauer ist zu beachten?
Die Höchstdauer je Aufenthalt beträgt 365 Tage.
Wie hoch ist der Selbstbehalt im Schadenfall?
Es besteht kein Selbstbehalt bei der Incoming Krankenversicherung.
Geltungsbereich?
Dieser Reiseschutz ist geeignet für Aufenthalte ausländischer Gäste in Ländern der EU, Lichtenstein, Schweiz, Norwegen, Island.
Wie erhalte ich die Versicherungspolice?
Sofort nach Abschluß der Reiseversicherung erhalten Sie eine E-Mail mit den Versicherungsdokumenten gesendet.
Was tun im Schadenfall?
Hier finden Sie die Schadenmeldung an den Versicherer

TÜV geprüfter Versicherungskauf, hohe SSL-Sicherheit bei der Datenübertragung,
PCI DSS Sicherheitsstandard bei Bezahlung mit Kreditkarte, hohe Kundenzufriedenheit |
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Die Leistungen der Ausländer Incoming-Versicherung:
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Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
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Ambulante ärztliche Heilbehandlung
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Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
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Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und
Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
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Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
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Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische
Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik, für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär) für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
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Im Ausland notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt sofern dieses über die Würzburger versichert wird bis max. 50.000,- EUR
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Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals
notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
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Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
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Organisation von abhanden gekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese
während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
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Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
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Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
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Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten
Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise
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Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss
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Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit
Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und
die weitere Behandlung ambulant erfolgt
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Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle
Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise
aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)
Rücktransport:
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Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport
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Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
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Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
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Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen
zurücktransportiert wurden oder verstorben sind.
Die Leistungen der Assistance:
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Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
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Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
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Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
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Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
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Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
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Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
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Vermittlung ärztlicher Betreuung
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Informationen über Klimaverhältnisse
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Informationen über Devisenbestimmungen
Notfall-Service:
24-Stunden-Hotline
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Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline bis zu 50,- € je Versicherungsfall durch die Würzburger Versicherung
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Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
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Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
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Informationen über Krankenhäuser im Ausland
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Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland.
Zusätzlich können Sie noch diese Versicherungen abschließen:
Reisehaftpflichtversicherung
Die Reisehaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens und schützt Sie vor folgenden
Schadenereignissen während des Auslandsaufenthaltes:
Die Leistungen der Reisehaftpflicht-Versicherung:
Weitere Leistungen
der Reisehaftpflicht-Versicherung:
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Prüfung ob Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
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Nach Prüfung der Sachlage, Auszahlung der Entschädigung nach Deckungssumme
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Abwehr unberechtigter Forderungen
Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfall-Versicherung schützt Sie bei Unfällen:
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rund um die Uhr, 24-Stunden
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unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat
Die Leistungen der Reiseunfallversicherung:
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Versicherungssumme für Invalidität 30.000,- EUR
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Versicherungssumme für Tod 15.000,- EUR
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Bergungskosten 5.000,- EUR
* = Sie verlassen bei Klick auf den Link diese Homepage und
werden auf das Buchungstool der TravelSecure weitergeleitet.
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Die Ausländer Incoming Versicherung der TravelSecure für Schengen Visum:
Die
TravelSecure Incoming Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen an
den Reisekrankenschutz für ein Schengen-Visum im Sinne von Artikel 15 Visakodex.
Der Gastgeber kann für seine ausländischen Gäste diese Versicherung
für die Visumbeschaffung hier online beantragen.
Für Gäste aus dem Ausland, die ein Schengen-Visum
beantragen wollen und somit keinen Wohnsitz in den Schengen-Staaten oder
den Staaten der Europäischen Union haben, bezieht sich der Versicherungsschutz auf sämtliche Schengen-Staaten und alle
Staaten der Europäischen Union, unabhängig davon, ob die Einreise unmittelbar nach Deutschland, über einen anderen Schengen-Staat
nach Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat erfolgt.
Aber auch Gastgeber für Besucher aus Ländern, in denen keine Visumspflicht für den
Schengen-Raum besteht können diesen
Krankenschutz für die Besucher
abschließen. Dabei bezieht sich
der Versicherungsschutz der Ausländer Incoming-Versicherung auf alle Staaten der Europäischen Union
sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, mit Ausnahme des Landes, in dem die versicherte Person einen ständigen
Wohnsitz hat. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt und beinhaltet damit die gesetzliche Mindestdeckung von 30.000,- Euro bzw. liegt sogar darüber.
Neben der Möglichkeit, einen Krankenversicherung für Ihren Gast abzuschließen, kann durch die Auswahl des Zusatzversicherung auch
eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung dazugebucht werden. So erhalten Sie mit der TravelSecure
Incoming-Versicherung ein sinnvolles Versicherungspaket, das den Gast bestens absichert.
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