Die TravelSecure bietet mit dieser Ausländer Incoming-Versicherung ausländischen Gästen für den Aufenthalt in Deutschland einen anerkannten Krankenschutz an.
Krankenversicherung für ausländische Gäste
Notfall-Service
zusätzlich abschließbar:
Reisehaftpflichtversicherung
Reiseunfallversicherung
Warum ist eine Incoming-Versicherung notwendig?
Entsprechend der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22.12.2003 (2004/17/EG) zum Schengener Abkommen stellt die Incoming-Krankenversicherung eine wichtige
Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen ausländischen Gast zur Einreise nach Deutschland oder in weitere EU-Staaten dar. Darum entscheiden Sie sich als Gastgeber für diesen Reiseschutz.
Incoming-Versicherung für ausländische Gäste
ab € 1,60 pro Tag
Die Vorteile für Sie:
Sofortiger Krankenschutz mit E-Mail-Police
keine Selbstbeteiligung im Schadenfall
Bis zu 365 Tage Aufenthalt sind versicherbar
keine Altersbeschränkung
altersgerechter und tagesgenauer Versicherungsbeitrag
Abschluß noch nach Einreise möglich
Hinweise für den Online-Kauf der TravelSecure Incoming-Versicherung:
Welche Daten des ausländischen Gastes brauche ich um die Versicherung zu kaufen?
Sie benötigen den Reisezeitraum, den Namen, das Geburtsdatum und die Passnummer Ihres Gastes.
Wer ist der Versicherungsnehmer beim Kauf dieser Incoming-Reiseversicherung?
Diese Ausländer Incoming-Versicherung muss vom Gastgeber in Deutschland für den ausländischen Gast abgeschlossen werden. Der
Gastgeber ist der Ansprechpartner der Versicherung und der Vertragspartner des Versicherers.
Wann muss die Reisekrankenversicherung spätestens abgeschlossen werden?
Die Versicherung muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Bei Reisen nach Deutschland kann der Versicherungsvertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise abgeschlossen werden.
Gibt es eine maximale Reisedauer zu beachten?
Die Höchstdauer je Aufenthalt beträgt bei dieser
Ausländer-Krankenversicherung 365 Tage.
Wie hoch ist der Selbstbehalt im Schadenfall?
Es wird kein Selbstbehalt erhoben. Der ausländische Gast ist ohne Selbstbeteiligung krankenversichert.
Welchen Geltungsbereich hat die Incoming-Krankenversicherung?
Diese Reiseversicherung ist gültig für ausländische Gäste mit Aufenthalten in der EU, Lichtenstein, Schweiz, Norwegen, Island.
Wie kann ich die
Incoming-Versicherung bezahlen?
Sie können sofort online die
TravelSecure Incoming-Versicherung abschließen und zahlen bequem per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung.
Wie erhalte ich die Versicherungsunterlagen?
Sofort nach Abschluß der Reiseversicherung erhalten Sie eine E-Mail mit den Versicherungsdokumenten gesendet.
Wie melde ich einen Schadenfall?
Hier finden Sie die Informationen zur Schadenmeldung an den Versicherer.
* = Sie verlassen bei Klick auf den Link diese Homepage und werden auf das Buchungstool der TravelSecure weitergeleitet.
hohe SSL-Sicherheit bei der Datenübertragung, PCI DSS Sicherheitsstandard bei Bezahlung mit Kreditkarte, hohe Kundenzufriedenheit, eKomi Gold Auszeichnung
Die Leistungen der TravelSecure Krankenversicherung für ausländische Gäste:
Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
Ambulante ärztliche Heilbehandlung
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und
Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische
Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik, für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär) für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
Im Ausland notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt sofern dieses über die Würzburger versichert wird bis max. 50.000,- EUR
Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals
notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
Organisation von abhanden gekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese
während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten
Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise
Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss
Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit
Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt
Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle
Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise
aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)
Rücktransport:
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind.
Die Leistungen der Assistance:
Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
Vermittlung ärztlicher Betreuung
Informationen über Klimaverhältnisse
Informationen über Devisenbestimmungen
Notfall Service:
24-Stunden-Hotline
Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline bis zu 50,- € je Versicherungsfall durch die Würzburger Versicherung
Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
Informationen über Krankenhäuser im Ausland
Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland.
Tipp:
Noch besser abgesichert mit einer Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung
Ergänzend zur Krankenversicherung ist der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung möglich.
Die Leistungen der Reisehaftpflicht-Versicherung:
Die Reisehaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens und schützt Sie vor folgenden Schadenereignissen während des Auslandsaufenthaltes:
Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden)
Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)
Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden 3.000.000,- EUR (pauschal)
weiterhin wird geprüft ob Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
nach Prüfung der Sachlage erfolgt die Auszahlung der Entschädigung nach Deckungssumme
oder Abwehr unberechtigter Forderungen
Die Leistungen der Reiseunfall-Versicherung
Die Reiseunfall-Versicherung schützt Sie bei Unfällen rund um die Uhr, 24-Stunden unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat.
Versicherungssumme für Invalidität 30.000,- EUR
Versicherungssumme für Tod 15.000,- EUR
Bergungskosten 5.000,- EUR
Die Ausländer Incoming-Versicherung der TravelSecure für Schengen Visum:
Die TravelSecure Incoming Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen an
den Reisekrankenschutz für ein Schengen-Visum im Sinne von Artikel 15 Visakodex.
Der Gastgeber kann für seine ausländischen Gäste diese Versicherung für die Visumbeschaffung hier online beantragen.
Für Gäste aus dem Ausland, die ein Schengen-Visum beantragen wollen und somit keinen Wohnsitz in den Schengen-Staaten oder
den Staaten der Europäischen Union haben, bezieht sich der Versicherungsschutz auf sämtliche Schengen-Staaten und alle
Staaten der Europäischen Union, unabhängig davon, ob die Einreise unmittelbar nach Deutschland, über einen anderen Schengen-Staat
nach Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat erfolgt.
Aber auch Gastgeber für Besucher aus Ländern, in denen keine Visumspflicht für den
Schengen-Raum besteht können diesen Krankenschutz für die Besucher abschließen. Dabei bezieht sich
der Versicherungsschutz der Ausländer Incoming-Versicherung auf alle Staaten der Europäischen Union
sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, mit Ausnahme des Landes, in dem die versicherte Person einen ständigen
Wohnsitz hat. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt und beinhaltet damit die gesetzliche Mindestdeckung von 30.000,- Euro bzw. liegt sogar darüber.
Neben der Möglichkeit, einen Krankenversicherung für Ihren Gast abzuschließen, kann durch die Auswahl des Zusatzversicherung auch
eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung dazugebucht werden. So erhalten Sie mit der TravelSecure
Incoming-Versicherung ein sinnvolles Versicherungspaket, das den Gast bestens absichert.