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Incoming Besucher Krankenversicherung der TravelSecure


Incoming Besucher Versicherung der TravelSecure

Besucher Auslandskrankenversicherung

Damit Ihre ausländischen Gäste für den Aufenthalt gut abgesichert sind, bietet die TravelSecure diese Incoming-Reiseversicherung an.

  1. Krankenversicherung für ausländische Gäste
  2. Notfall-Service

     zusätzlich abschließbar:
  3. Reisehaftpflichtversicherung
  4. Reiseunfallversicherung
     


 

Warum ist eine Incoming Besucher Versicherung notwendig?

Gemäß der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22.12.2003 ist eine Krankenversicherung für den ausländischen Gast eine entscheidende Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Rahmen des Schengener Abkommens.

Als Gastgeber ist es daher eine kluge Wahl, Ihren ausländischen Gästen, die nach Deutschland oder in andere EU-Staaten einreisen möchten, diesen wichtigen Reisekrankenschutz anzubieten.
 

Was kostet die Incoming-Versicherung?

Tabelle


PDF-Datei  Das Produktinformationsblatt als PDF

PDF-Datei  Die Versicherungsbedingungen als PDF

Quelle: TravelSecure

Incoming Besucher Versicherung
ab € 1,60 pro Tag


 

Die Vorteile für Sie:

  1. Sofortiger Krankenschutz mit E-Mail-Police
  2. keine Selbstbeteiligung im Schadenfall
  3. Bis zu 365 Tage Aufenthalt sind versicherbar
  4. keine Altersbeschränkung
  5. altersgerechter und tagesgenauer Versicherungsbeitrag

Incoming Reisekrankenversicherung
 


 

Hinweise für den Online-Antrag:

Welche Daten des ausländischen Gastes brauche ich um die Versicherung zu kaufen?
Sie benötigen den Reisezeitraum, den Namen, das Geburtsdatum und die Passnummer Ihres Gastes.

Wer ist der Versicherungsnehmer beim Kauf dieser Incoming-Versicherung?
Die Incoming-Krankenversicherung muss vom Gastgeber in Deutschland für den ausländischen Gast abgeschlossen werden. Der Gastgeber ist der Ansprechpartner der Versicherung und der Vertragspartner des Versicherers.

Welche Abschlussfristen sind bei dieser Reisekrankenversicherung zu beachten?
Die Versicherung muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisen nach Deutschland kann der Versicherungsvertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise abgeschlossen werden.

Welche maximale Reisedauer ist zu beachten?
Die Höchstdauer je Aufenthalt beträgt bei diesem Krankenversicherungsschutz 365 Tage.

Wie hoch ist der Selbstbehalt im Schadenfall?
Es wird kein Selbstbehalt erhoben. Der ausländische Gast ist ohne Selbstbeteiligung krankenversichert.

Welchen Geltungsbereich hat die Incoming-Krankenversicherung?
Diese Reiseversicherung ist gültig für ausländische Gäste mit Aufenthalten in der EU, Lichtenstein, Schweiz, Norwegen, Island.

Wie kann ich diesen Reisekrankenschutz bezahlen?
Sie können sofort online den Krankenschutz kaufen und zahlen bequem per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung.

Wie erhalte ich die Versicherungspolice?
Sofort nach Abschluß der Reiseversicherung erhalten Sie eine E-Mail mit den Versicherungsdokumenten gesendet.

Was tun im Schadenfall?
Hier finden Sie die Informationen zur Schadenmeldung an den Versicherer.

Testsiegel,SSL,PCI-Siegel

* = Sie verlassen bei Klick auf den Link diese Homepage und werden auf das Buchungstool der TravelSecure weitergeleitet.
TÜV geprüfter Versicherungskauf, hohe SSL-Sicherheit bei der Datenübertragung, PCI DSS Sicherheitsstandard bei Bezahlung mit Kreditkarte, hohe Kundenzufriedenheit


 

Die Leistungen der TravelSecure Krankenversicherung für ausländische Gäste:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort

  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung

  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz

  • Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche

  • Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
    Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
    Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten

  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik, für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär) für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles

  • Im Ausland notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt sofern dieses über die Würzburger versichert wird bis max. 50.000,- EUR

  • Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten

  • Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss

  • Organisation von abhanden gekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind

  • Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten

  • Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären

  • Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise

  • Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss

  • Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt

  • Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)

Rücktransport:

  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport

  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen

  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)

  • Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind.

Die Leistungen der Assistance:

  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
  • Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
  • Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
  • Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Informationen über Klimaverhältnisse
  • Informationen über Devisenbestimmungen

Notfall Service:

  • 24-Stunden-Hotline
  • Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline bis zu 50,- € je Versicherungsfall durch die Würzburger Versicherung
  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Informationen über Krankenhäuser im Ausland
  • Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland.
     

Tipp:  Noch besser abgesichert mit einer Reiseunfallversicherung  und Reisehaftpflichtversicherung

  • Ergänzend zur Krankenversicherung ist der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung möglich.


 

Die Leistungen der Reisehaftpflicht-Versicherung:

Die Reisehaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens und schützt Sie vor folgenden Schadenereignissen während des Auslandsaufenthaltes:

  • Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden)
  • Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)
  • Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden 3.000.000,- EUR (pauschal)
  • weiterhin wird geprüft ob Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
    nach Prüfung der Sachlage erfolgt die Auszahlung der Entschädigung nach Deckungssumme
    oder Abwehr unberechtigter Forderungen

Die Leistungen der Reiseunfall-Versicherung

Die Reiseunfall-Versicherung schützt Sie bei Unfällen rund um die Uhr, 24-Stunden unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat.

  • Versicherungssumme für Invalidität 30.000,- EUR
  • Versicherungssumme für Tod 15.000,- EUR
  • Bergungskosten 5.000,- EUR
     

 

Wichtige Details zur TravelSecure Incoming Besucher Versicherung:

Incoming Krankenversicherung

Bei der TravelSecure Incoming Besucher Versicherung ist die Besonderheit, dass diese Krankenversicherung nur durch den Gastgeber in Deutschland abgeschlossen werden kann.

Somit ist gewährleistet, dass der Ansprechpartner des Versicherers und der Versicherungsnehmer immer der Gastgeber ist. Das trägt dazu bei, im Versicherungsfall einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten mit einem Ansprechpartner in Deutschland, auch im Nachgang, wenn der Versicherte bereits in der Heimat zurück ist, ist somit eine optimale Kommunikation im Schadenfall möglich.

Die Incoming Besucher Krankenversicherung ist ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall. Das heißt, das weder der versicherte ausländische Gast noch der Gastgeber an den Kosten die bei einem Schadenereignis entstehen, beteiligt wird. Somit haben Sie die Sicherheit, dass keine unplanmäßigen Kosten entstehen.