Damit Ihre ausländischen Gäste für den Aufenthalt gut abgesichert sind, bietet die TravelSecure diese Incoming-Reiseversicherung an.
Krankenversicherung für ausländische Gäste
Notfall-Service
zusätzlich abschließbar:
Reisehaftpflichtversicherung
Reiseunfallversicherung
Warum ist eine Incoming Besucher Versicherung notwendig?
Gemäß der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22.12.2003 ist eine Krankenversicherung für den ausländischen Gast eine
entscheidende Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Rahmen des Schengener Abkommens.
Als Gastgeber ist es daher eine kluge Wahl, Ihren ausländischen Gästen, die nach Deutschland oder in andere EU-Staaten einreisen möchten, diesen wichtigen Reisekrankenschutz anzubieten.
altersgerechter und tagesgenauer Versicherungsbeitrag
Hinweise für den Online-Antrag:
Welche Daten des ausländischen Gastes brauche ich um die Versicherung zu kaufen?
Sie benötigen den Reisezeitraum, den Namen, das Geburtsdatum und die Passnummer Ihres Gastes.
Wer gilt als Versicherungsnehmer bei der Incoming-Krankenversicherung?
Die Incoming-Krankenversicherung muss vom Gastgeber in Deutschland für den ausländischen Gast abgeschlossen werden. Der
Gastgeber ist der Ansprechpartner der Versicherung und der Vertragspartner des Versicherers.
Bis wann muss die Incoming-Krankenversicherung abgeschlossen werden?
Die Versicherung muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Bei Reisen nach Deutschland kann der Versicherungsvertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise abgeschlossen werden.
Wie lange darf der Aufenthalt mit dieser Versicherung maximal dauern?
Die Höchstdauer je Aufenthalt beträgt bei diesem Krankenversicherungsschutz 365 Tage.
Gibt es einen Selbstbehalt im Falle eines Schadens?
Es wird kein Selbstbehalt erhoben. Der ausländische Gast ist ohne Selbstbeteiligung krankenversichert.
Welchen Geltungsbereich hat die Incoming-Krankenversicherung?
Diese Reiseversicherung ist gültig für ausländische Gäste mit Aufenthalten in der EU, Lichtenstein, Schweiz, Norwegen, Island.
Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen beim Online-Abschluss zur
Verfügung?
Sie können sofort online den Krankenschutz kaufen und zahlen bequem per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung.
Wie und wann erhalte ich die Versicherungsunterlagen?
Sofort nach Abschluß der Reiseversicherung erhalten Sie eine E-Mail mit den Versicherungsdokumenten gesendet.
Wie melde ich einen Schaden bei der Versicherung?
Hier finden Sie die Informationen zur Schadenmeldung an den Versicherer.
* = Sie verlassen bei Klick auf den Link diese Homepage und werden auf das Buchungstool der TravelSecure weitergeleitet.
hohe SSL-Sicherheit bei der Datenübertragung, PCI DSS Sicherheitsstandard bei Bezahlung mit Kreditkarte, hohe Kundenzufriedenheit, eKomi Gold Auszeichnung
Die Leistungen der TravelSecure Krankenversicherung für ausländische Gäste:
Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
Ambulante ärztliche Heilbehandlung
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und
Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische
Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik, für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär) für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
Im Ausland notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt sofern dieses über die Würzburger versichert wird bis max. 50.000,- EUR
Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals
notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
Organisation von abhanden gekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese
während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten
Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise
Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss
Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit
Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und
die weitere Behandlung ambulant erfolgt
Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle
Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise
aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)
Rücktransport:
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind.
Die Leistungen der Assistance:
Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
Vermittlung ärztlicher Betreuung
Informationen über Klimaverhältnisse
Informationen über Devisenbestimmungen
Notfall Service:
24-Stunden-Hotline
Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline bis zu 50,- € je Versicherungsfall durch die Würzburger Versicherung
Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
Informationen über Krankenhäuser im Ausland
Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland.
Tipp:
Noch besser abgesichert mit einer Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung
Ergänzend zur Krankenversicherung ist der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung möglich.
Die Leistungen der Reisehaftpflicht-Versicherung:
Die Reisehaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens und schützt Sie
vor folgenden Schadenereignissen während des Auslandsaufenthaltes:
Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden)
Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)
Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden 3.000.000,- EUR (pauschal)
weiterhin wird geprüft ob Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
nach Prüfung der Sachlage erfolgt die Auszahlung der Entschädigung nach Deckungssumme
oder Abwehr unberechtigter Forderungen
Die Leistungen der Reiseunfall-Versicherung
Die Reiseunfall-Versicherung schützt Sie bei Unfällen rund um die Uhr, 24-Stunden unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat.
Versicherungssumme für Invalidität 30.000,- EUR
Versicherungssumme für Tod 15.000,- EUR
Bergungskosten 5.000,- EUR
Wichtige Details zur TravelSecure Incoming Besucher Versicherung:
Die TravelSecure Incoming Besucher Versicherung hat den Vorteil, dass sie ausschließlich vom Gastgeber in Deutschland abgeschlossen werden kann.
Dadurch ist sichergestellt, dass der Gastgeber sowohl der Ansprechpartner des Versicherers als auch der Versicherungsnehmer ist. Diese Regelung sorgt für einen
reibungslosen Ablauf im Schadenfall, da der Gastgeber immer in Deutschland erreichbar ist – auch nach der Rückkehr des versicherten Gastes in seine Heimat, sodass eine optimale
Kommunikation gewährleistet ist.
Ein weiterer Vorteil: Die Incoming Besucher Krankenversicherung kommt ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall aus. Das bedeutet,
dass weder der ausländische Gast noch der Gastgeber Kosten für die Behandlung oder andere Schäden tragen müssen. So sind
unvorhergesehene Ausgaben ausgeschlossen und es bleibt alles planbar.