Hinweise für den Online-Antrag für die Incoming-Versicherung
Welche Daten benötige ich, um eine Incoming-Versicherung für einen ausländischen Gast abzuschließen?
Für den Online-Antrag brauchen Sie den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Passnummer und den Reisezeitraum Ihres Gastes.
Wer ist der Versicherungsnehmer bei der Incoming-Reiseversicherung?
Der Gastgeber in Deutschland schließt die Incoming-Reisekrankenversicherung für den ausländischen Gast ab und ist Vertragspartner sowie Ansprechpartner des Versicherers.
Bis wann muss die Incoming-Krankenversicherung abgeschlossen werden?
Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Einreise nach Deutschland ist der Abschluss ausnahmsweise bis zu 10 Tage nach Einreise möglich.
Wie lange darf der Aufenthalt mit der Incoming-Versicherung dauern?
Die maximale Versicherungsdauer je Aufenthalt beträgt 365 Tage (ein Jahr). Danach ist eine Verlängerung oder ein Neuabschluss erforderlich.
Gibt es bei der Incoming-Versicherung einen Selbstbehalt?
Nein. Es fällt kein Selbstbehalt an; der Gast ist ohne Eigenanteil krankenversichert.
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in allen EU-Staaten sowie in Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen und Island.
Wie kann ich die Incoming-Reisekrankenversicherung bezahlen?
Sie können die Versicherung direkt online abschließen und bequem per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung bezahlen.
Wann und wie erhalte ich meine Versicherungspolice?
Nach dem erfolgreichen Online-Abschluss erhalten Sie Ihre Versicherungsunterlagen sofort per E-Mail zugesendet.
Wie melde ich einen Schaden im Krankheitsfall?
Im Schadenfall reichen Sie die Meldung einfach online ein. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zur
Schadenmeldung.
* = Sie verlassen bei Klick auf den Link diese Homepage und werden auf das Buchungstool der TravelSecure weitergeleitet.
hohe SSL-Sicherheit bei der Datenübertragung, PCI DSS Sicherheitsstandard bei Bezahlung mit Kreditkarte, hohe Kundenzufriedenheit, eKomi Gold Auszeichnung
Die Leistungen der TravelSecure Krankenversicherung für ausländische Gäste:
Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
Ambulante ärztliche Heilbehandlung
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und
Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
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Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
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Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische
Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik, für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär) für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
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Im Ausland notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt sofern dieses über die Würzburger versichert wird bis max. 50.000,- EUR
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Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals
notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
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Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
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Organisation von abhanden gekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese
während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
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Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
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Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
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Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten
Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise
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Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss
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Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit
Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt
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Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle
Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise
aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)
Rücktransport:
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind.
Die Leistungen der Assistance:
- Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
- Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
- Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
- Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
- Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
- Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
- Vermittlung ärztlicher Betreuung
- Informationen über Klimaverhältnisse
- Informationen über Devisenbestimmungen
Notfall Service:
- 24-Stunden-Hotline
- Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline bis zu 50,- € je Versicherungsfall durch die Würzburger Versicherung
- Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
- Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
- Informationen über Krankenhäuser im Ausland
- Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland.
Tipp:
Noch besser abgesichert mit einer Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung
Die Leistungen der Reisehaftpflicht-Versicherung:
Die Reisehaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens und schützt Sie
vor folgenden Schadenereignissen während des Auslandsaufenthaltes:
- Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden)
- Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)
- Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden 3.000.000,- EUR (pauschal)
- weiterhin wird geprüft ob Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
nach Prüfung der Sachlage erfolgt die Auszahlung der Entschädigung nach Deckungssumme
oder Abwehr unberechtigter Forderungen
Die Leistungen der Reiseunfall-Versicherung
Die Reiseunfall-Versicherung schützt Sie bei Unfällen rund um die Uhr, 24-Stunden unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat.
- Versicherungssumme für Invalidität 30.000,- EUR
- Versicherungssumme für Tod 15.000,- EUR
- Bergungskosten 5.000,- EUR