Incoming Besucher Versicherung für Ausländer

Reisekrankenversicherung
ausländische Besucher 

Für ihren ausländischen Besucher während des 
Aufenthalts in Deutschland und anderen EU-Ländern
( Krankenversicherung für Besucher )

Produktinformationen für die Besucherversicherung

Diese Besucherversicherung sichert ausländische Gäste ab, die für touristische Reisen, zu Besuchsreisen nach Deutschland oder in ein Gastland kommen (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen).
 

Angebot 1 :  Incoming-Krankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
 
Günstige Besucherversicherung Kranken-Versicherung für ausländische Gäste mit medizinischer Notfall-Hilfe
Die Reiseversicherung übernimmt anfallende Kosten für Heilbehandlungen im Gastland und organisiert Ihren Krankenrücktransport ins Heimatland.
Versicherungssumme: unbegrenzt
Angebot 2 :  Incoming Komplettschutz
 
Günstige Besucherversicherung Kranken-Versicherung für ausländische Gäste mit medizinischer Notfall-Hilfe
Die Reiseversicherung übernimmt anfallende Kosten für Heilbehandlungen im Gastland und organisieren Ihren Krankenrücktransport ins Heimatland.
Versicherungssumme: unbegrenzt
Günstige Besucherversicherung Reise-Unfallversicherung
Die Reiseversicherung leistet Entschädigung bei Unfällen, die zu einer dauerhaften Invalidität oder zum Tod führen.
Versicherungssumme: Tod 10.000 Euro/ Invalidität 20.000 Euro.
Günstige Besucherversicherung Reise-Haftpflichtversicherung
Die Reiseversicherung sichert Haftpflichtrisiken ab während des versicherten Aufenthaltes.
Deckungssumme: 500.000 Euro.

Weitere Informationen: 
Ohne Altersbeschränkung. 
Maximaler Aufenthalt 365 Tage.


Selbstbehalt:

Der Selbstbehalt beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.
Bei der Reisehaftpflicht-Versicherung beträgt der Selbstbehalt bei Sachschäden EUR 150,- ja Schadenfall.

Abwahl des Selbstbehalts möglich


Abschlussfrist:
Der Abschluss der Incoming-Versicherung ist jederzeit vor Ankunft im Gastland möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.
 

hier geht's zum Online-Abschluss

 
Die hier angebotene Besucherversicherung  
ist ein Angebot der
Europäischen Reiseversicherung.


Die Besucherversicherung mit SSL Sicherheit hier online abschliessen Ihre Daten werden datenschutzgerecht und  sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von 
der Reiseversicherung per E-Mail zugesendet. 

Tagesprämien für Incoming-Krankenversicherung
Reisetage mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt
  bis 64
Jahre 
ab 65
Jahre
bis 64 Jahre ab 65 Jahre
1 Reistag
bis max.
45 Reisetage
1,40 € 3,20 € 1,80 € 4,10 €
1 Reisetag
bis max
365 Reisetage
1,60 € 3,70 € 2,10 € 4,90 €

 
Tagesprämien für Incoming-Komplettschutz
Reisetage mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt
  bis 64
Jahre 
ab 65
Jahre
bis 64 Jahre ab 65 Jahre
1 Reistag
bis max.
45 Reisetage
2,50 € 5,60 € 3,20 € 7,20 €
1 Reisetag
bis max
365 Reisetage
2,80 € 6,40 € 3,70 € 8,50 €

Versicherungsbedingungen für die Incoming-Versicherung
der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2011).

Die Leistungen des Incoming-Komplettschutz in
englischer Sprache:

Die Leistungen der Incoming-Krankenversicherung in
englischer Sprache:

Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom  22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.         

Tipp: 
Schließen Sie als Gastgeber für Ihren ausländischen Besuch die Reisekrankenversicherung gleich hier ab.
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die entstandenen Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte.
Diese Ausländer-Versicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken von Unfällen und Krankheiten oder gegen Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden können, wie im Fall der Haftpflichtversicherung. Dabei erfüllt das Produkt die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung (bzw. EU) an den Versicherungsschutz von Ausländern in Deutschland (bzw. EU) stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der Ausländer-Versicherung stellt für Sie ein sinnvolles Versicherungspaket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.

Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen. Für die Erteilung des Einreisevisums ist eine Krankenversicherung für den Besucher vorzuweisen.

Was passiert mit der Ausländer-Versicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Ausländer-Versicherung muss dann erneut abgeschlossen werden und die alte Police kann bei der Europäischen Reiseversicherung mit dem Begründungsschreiben der Botschaft oder des Konsulats zur Rückerstattung der bereits gezahlten Versicherungsprämie eingereicht werden. 

 
 

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E-Mail: info@wittisberg.de     Ustr. DE 82038712

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