Produktinformationen für die Besucherversicherung
Diese Besucherversicherung sichert ausländische Gäste ab, die für
touristische Reisen, zu Besuchsreisen nach Deutschland oder in ein Gastland kommen
(alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen).
Angebot
1 : Incoming-Krankenversicherung mit
medizinischer Notfall-Hilfe
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Kranken-Versicherung
für ausländische Gäste mit medizinischer Notfall-Hilfe
Die Reiseversicherung übernimmt anfallende Kosten für Heilbehandlungen im
Gastland und organisiert Ihren Krankenrücktransport ins Heimatland.
Versicherungssumme: unbegrenzt |
Angebot
2 : Incoming Komplettschutz
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Kranken-Versicherung
für ausländische Gäste mit medizinischer Notfall-Hilfe
Die Reiseversicherung übernimmt anfallende Kosten für Heilbehandlungen im
Gastland und organisieren Ihren Krankenrücktransport ins Heimatland.
Versicherungssumme: unbegrenzt |
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Reise-Unfallversicherung
Die Reiseversicherung leistet Entschädigung bei Unfällen, die zu einer
dauerhaften Invalidität oder zum Tod führen.
Versicherungssumme: Tod 10.000 Euro/ Invalidität 20.000 Euro.
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Reise-Haftpflichtversicherung
Die Reiseversicherung sichert Haftpflichtrisiken ab während des versicherten Aufenthaltes.
Deckungssumme: 500.000 Euro. |
Weitere Informationen:
Ohne Altersbeschränkung.
Maximaler Aufenthalt 365 Tage.
Selbstbehalt:
Der Selbstbehalt beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.
Bei der Reisehaftpflicht-Versicherung beträgt der Selbstbehalt
bei Sachschäden EUR 150,- ja Schadenfall.
Abwahl des
Selbstbehalts möglich
Abschlussfrist:
Der Abschluss der Incoming-Versicherung ist jederzeit vor
Ankunft im Gastland möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.
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hier
geht's zum Online-Abschluss
Die hier angebotene Besucherversicherung
ist ein Angebot der
Europäischen Reiseversicherung.
Ihre Daten werden datenschutzgerecht und
sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen.
Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von
der Reiseversicherung per E-Mail zugesendet.
Tagesprämien für
Incoming-Krankenversicherung
| Reisetage |
mit Selbstbehalt |
ohne Selbstbehalt |
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bis 64
Jahre |
ab 65
Jahre |
bis 64 Jahre |
ab 65 Jahre |
1 Reistag
bis max.
45 Reisetage |
1,40 € |
3,20 € |
1,80 € |
4,10 € |
1 Reisetag
bis max
365 Reisetage |
1,60 € |
3,70 € |
2,10 € |
4,90 € |
Tagesprämien für Incoming-Komplettschutz
| Reisetage |
mit Selbstbehalt |
ohne Selbstbehalt |
|
|
bis 64
Jahre |
ab 65
Jahre |
bis 64 Jahre |
ab 65 Jahre |
1 Reistag
bis max.
45 Reisetage |
2,50 € |
5,60 € |
3,20 € |
7,20 € |
1 Reisetag
bis max
365 Reisetage |
2,80 € |
6,40 € |
3,70 € |
8,50 € |
Versicherungsbedingungen
für die Incoming-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2011).
Die Leistungen des Incoming-Komplettschutz in
englischer Sprache:
Die
Leistungen der Incoming-Krankenversicherung in
englischer Sprache:
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Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom
22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
Tipp:
Schließen Sie als Gastgeber für Ihren ausländischen Besuch die Reisekrankenversicherung gleich hier ab.
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die
Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die entstandenen
Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte.
Diese
Ausländer-Versicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken von Unfällen und Krankheiten oder gegen
Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden können, wie im Fall der Haftpflichtversicherung. Dabei erfüllt das
Produkt die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung (bzw. EU) an den Versicherungsschutz von Ausländern
in Deutschland (bzw. EU) stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der
Ausländer-Versicherung stellt für Sie ein
sinnvolles Versicherungspaket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.
Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung
der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der
Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.
Für die Erteilung des Einreisevisums ist eine
Krankenversicherung für den Besucher vorzuweisen.
Was passiert mit der Ausländer-Versicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die
Ausländer-Versicherung muss dann erneut abgeschlossen werden und
die alte Police kann bei der Europäischen Reiseversicherung mit dem Begründungsschreiben der Botschaft oder des Konsulats zur
Rückerstattung der bereits gezahlten Versicherungsprämie eingereicht werden.
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