Krankenversicherung für Ausländer

Incoming Krankenversicherung

Tagesgenaue Prämien

Für ausländische Gäste in Deutschland und in anderen EU-Ländern zu Besuch

Produktinformationen für die Incoming-Krankenversicherung
Die Incoming-Versicherung sichert ausländische Gäste ab, die für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein Gastland kommen (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen).
 

Incoming-Krankenversicherung 
mit medizinischer Notfall-Hilfe

Krankenversicherung für ausländische Gäste mit medizinischer Notfall-Hilfe
Bei Krankheit und Unfall übernehmen wir u.a. die Kosten für
- im Gastland notwendige Heilbehandlungen,
- einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an den Wohnort im Heimatland.

Unsere Notrufzentrale ist 24 Stunden täglich für Notfälle erreichbar.

Versicherungssumme: unbegrenzt

Weitere Informationen: 
Ohne Altersbeschränkung. 
Maximaler Aufenthalt 365 Tage.


Selbstbehalt:

Der Selbstbehalt beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.
NEU: Abwahl des Selbstbehalts jetzt möglich

Abschlussfrist:
Der Abschluss der Incoming-Versicherung ist jederzeit vor Ankunft im Gastland möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.


Versicherungsbedingungen für die Incoming-Versicherung
der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2011).

hier geht's zum Online-Abschluss


Diese Krankenversicherung für ausländische Gäste
ist ein Angebot der
Europäischen Reiseversicherung.


sichere SSL-Verbindung Ihre Daten werden datenschutzgerecht und  sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von 
der Reiseversicherung per E-Mail zugesendet.

Tagesprämien für Incoming-Krankenversicherung
Reisetage mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt
  bis 64
Jahre 
ab 65
Jahre
bis 64 Jahre ab 65 Jahre
1 Reistag
bis max.
45 Reisetage
1,40 € 3,20 € 1,80 € 4,10 €
1 Reisetag
bis max
365 Reisetage
1,60 € 3,70 € 2,10 € 4,90 €

  

 
Die Krankenversicherung für ausländische Besucher und Gäste der Europäischen Reiseversicherung ist wichtige Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels entsprechend der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22.12.2003 (2004/17/EG) zum Schengener Abkommen.


Tipp: Schließen Sie als Gastgeber für Ihren ausländischen Besuch die Incoming-Krankenversicherung gleich hier ab.  

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