|
Produkt
1 : Incoming Komplettschutz
-
Krankenversicherung
für ausländische Gäste mit medizinischer Notfall-Hilfe
Wir übernehmen anfallende Kosten für Heilbehandlungen im Gastland und organisieren Ihren Krankenrücktransport ins Heimatland.
-
Reise-Unfallversicherung
Wir leisten Entschädigung bei Unfällen, die zu einer dauerhaften Invalidität oder zum Tod führen.
-
Reise-Haftpflichtversicherung
Wir sichern Haftpflichtrisiken ab während des versicherten Aufenthaltes.
Prämie für
Incoming-Komplettschutz:
| Reisetage |
je Person bis 64 Jahre |
je Person
zw. 65-74 Jahre |
je Person ab 75 Jahre |
5 Tage
10 Tage
15 Tage
20 Tage
30 Tage
45 Tage
60 Tage |
12,- €
17,- €
25,- €
35,- €
53,- €
81,- €
108,- € |
20,- €
29,- €
43,- €
60,- €
90,- €
137,- €
184,- € |
28,- €
40,- €
61,- €
84,- €
127,- €
194,- €
260,- € |
Produkt 2 : Incoming-Krankenversicherung mit
medizinischer Notfall-Hilfe
Prämie für
Incoming-Krankenversicherung:
| Reisetage |
je Person bis 64 Jahre |
je Person
zw. 65-74 Jahre |
je Person ab 75 Jahre |
5 Tage
10 Tage
15 Tage
20 Tage
30 Tage
45 Tage
60 Tage |
7,- €
10,- €
15,- €
22,- €
34,- €
54,- €
75,- € |
11,- €
17,- €
26,- €
37,- €
58,- €
92,- €
127,- € |
16,- €
24,- €
37,- €
53,- €
82,- €
129,- €
180,- € |
|
hier
geht's zum Online-Abschluss
Die hier angebotene Besucherversicherung
ist ein Angebot der
Europäischen Reiseversicherung.
Ihre Daten werden datenschutzgerecht und
sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen.
Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von
der Reiseversicherung per E-Mail zugesendet.
Produktinformationen für die Incoming-Versicherung
Die
Incoming-Versicherung sichert ausländische Besucher ab, die für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein Gastland kommen
(alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
Weitere Informationen:
Ohne Altersbeschränkung.
Maximaler Aufenthalt 60 Tage.
Selbstbehalt:
Der Selbstbehalt beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.
Bei der Reisehaftpflicht-Versicherung beträgt der Selbstbehalt bei Sachschäden EUR 150,- ja Schadenfall.
NEU: Abwahl des Selbstbehalts jetzt möglich
Abschlussfrist:
Der Abschluss der Ausländer-Versicherung ist jederzeit vor
Ankunft im Gastland möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.
Versicherungsbedingungen
für
Reiseversicherungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2009).
|
|
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom
22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
Tipp:
Schließen Sie als Gastgeber für Ihren ausländischen Gast die Incoming Versicherung gleich hier ab.
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die
Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die entstandenen
Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte.
Diese Incoming
Ausländer-Versicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken von Unfällen und Krankheiten oder gegen
Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden können, wie im Fall der Haftpflichtversicherung. Dabei erfüllt das
Produkt die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung (bzw. EU) an den Versicherungsschutz von Ausländern
in Deutschland (bzw. EU) stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der
Incoming Versicherung stellt für Sie ein
sinnvolles Versicherungspaket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.
Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung
der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der
Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.
Für die Erteilung des Einreisevisums ist eine
Krankenversicherung für den Besucher vorzuweisen.
Was passiert mit der Incoming-Versicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Ausländer
Incoming-Versicherung muss dann erneut abgeschlossen
werden und die alte Police kann bei der Europäischen Reiseversicherung
mit dem Begründungsschreiben der Botschaft oder des Konsulats zur Rückerstattung der bereits gezahlten Versicherungsprämie
eingereicht werden.
|