Krankenversicherung für Ausländer

Krankenversicherung für 
ausländische Gäste

Die Ausländer-Versicherung für touristische
Besuchsreisen von ausländische Gästen in 
Deutschland und anderen EU-Ländern

Produkt 1 :  Incoming Komplettschutz

  • Krankenversicherung für ausländische Gäste mit medizinischer Notfall-Hilfe
    Wir übernehmen anfallende Kosten für Heilbehandlungen im Gastland und organisieren Ihren Krankenrücktransport ins Heimatland.

  • Reise-Unfallversicherung
    Wir leisten Entschädigung bei Unfällen, die zu einer dauerhaften Invalidität oder zum Tod führen.

  • Reise-Haftpflichtversicherung
    Wir sichern Haftpflichtrisiken ab während des versicherten Aufenthaltes.

Prämie für Incoming-Komplettschutz:
Reisetage je Person bis 64 Jahre je Person zw. 65-74 Jahre je Person ab 75 Jahre
  5 Tage
10 Tage
15 Tage
20 Tage
30 Tage
45 Tage
60 Tage
 12,- €
 17,- €
 25,- €
 35,- €
 53,- €
 81,- €
108,- €
 20,- €
 29,- €
 43,- €
 60,- €
 90,- €
137,- €
184,- €
 28,- €
 40,- €
 61,- €
 84,- €
127,- €
194,- €
260,- €
 

Produkt 2 :  Incoming-Krankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

  • Krankenversicherung für ausländische Gäste mit medizinischer Notfall-Hilfe
    Wir übernehmen anfallende Kosten für Heilbehandlungen im Gastland und organisieren Ihren Krankenrücktransport ins Heimatland.

Prämie für Incoming-Krankenversicherung:
Reisetage je Person bis 64 Jahre je Person zw. 65-74 Jahre je Person ab 75 Jahre
  5 Tage
10 Tage
15 Tage
20 Tage
30 Tage
45 Tage
60 Tage
  7,- €
 10,- €
 15,- €
 22,- €
 34,- €
 54,- €
 75,- €
 11,- €
 17,- €
 26,- €
 37,- €
 58,- €
 92,- €
127,- €
 16,- €
 24,- €
 37,- €
 53,- €
 82,- €
129,- €
180,- €

hier geht's zum Online-Abschluss

 
Die hier angebotene Besucherversicherung  
ist ein Angebot der
Europäischen Reiseversicherung.


Die Ausländer-Versicherung mit SSL Sicherheit hier online abschliessen Ihre Daten werden datenschutzgerecht und  sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von 
der Reiseversicherung per E-Mail zugesendet. 
 

Produktinformationen für die Incoming-Versicherung

Die Incoming-Versicherung sichert ausländische Besucher ab, die für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein Gastland kommen (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).

Weitere Informationen: 
Ohne Altersbeschränkung. 
Maximaler Aufenthalt 60 Tage.

Selbstbehalt:
Der Selbstbehalt beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.
Bei der Reisehaftpflicht-Versicherung beträgt der Selbstbehalt bei Sachschäden EUR 150,- ja Schadenfall.

NEU: Abwahl des Selbstbehalts jetzt möglich

Abschlussfrist:
Der Abschluss der Ausländer-Versicherung ist jederzeit vor Ankunft im Gastland möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.

Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen
der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2009). 

Eine Incoming-Ausländerversicherung mit mehr als 60 Tagen bis zu 1 Jahr Aufenthalt ?
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Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom  22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.         

Tipp: 
Schließen Sie als Gastgeber für Ihren ausländischen Gast die Incoming Versicherung gleich hier ab.
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die entstandenen Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte.
Diese Incoming Ausländer-Versicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken von Unfällen und Krankheiten oder gegen Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden können, wie im Fall der Haftpflichtversicherung. Dabei erfüllt das Produkt die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung (bzw. EU) an den Versicherungsschutz von Ausländern in Deutschland (bzw. EU) stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz der Incoming Versicherung stellt für Sie ein sinnvolles Versicherungspaket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.

Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen. Für die Erteilung des Einreisevisums ist eine Krankenversicherung für den Besucher vorzuweisen.

Was passiert mit der Incoming-Versicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Ausländer Incoming-Versicherung muss dann erneut abgeschlossen werden und die alte Police kann bei der Europäischen Reiseversicherung mit dem Begründungsschreiben der Botschaft oder des Konsulats zur Rückerstattung der bereits gezahlten Versicherungsprämie eingereicht werden. 

  

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Impressum: Versicherungsbüro Wittisberg , Auenstraße 16 , 80469 München,  Tel. 0172-4707336    
E-Mail: info@wittisberg.de     Ustr. DE 82038712

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