Krankenversicherung für Ausländer Incoming Reisen der Europäischen Reiseversicherung

Krankenversicherung für 
ausländische Besucher

Besucher-Krankenversicherung

Incoming-Versicherung für touristische Reisen
nach Deutschland und in andere EU Länder

Produktinformationen für die Incoming-Versicherung

Die Incoming-Versicherung sichert ausländische Besucher ab, 
die für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein Gastland kommen (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen).

Angebot 1 :  Incoming-Komplettschutz
Incoming-Krankenversicherung Incoming-Krankenversicherung
Incoming-Krankenversicherung Reise-Haftpflichtversicherung
Incoming-Krankenversicherung Reise-Unfallversicherung
 
Angebot 2 : 
Incoming-Krankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
Incoming-Versicherung Incoming-Krankenversicherung
 
 
Die Leistungen der Incoming-Krankenversicherung
Incoming-Versicherung Heilbehandlungen im Gastland
- Stationäre und ambulante Heilbehandlungen;
- Arznei-, Heil- und Verbandsmittel;
- Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt bis einschließlich der 32. Schwangerschaftswoche;
- schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen;
- Hilfsmittel.
Incoming-Krankenversicherung Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
Incoming-Krankenversicherung Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen;
Incoming-Krankenversicherung Gepäckrückholung;
Incoming-Krankenversicherung Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus;
Incoming-Krankenversicherung Arzneimittel-Beratungs-Service;
Besucher-Krankenversicherung Überführung bzw. Bestattung im Ausland;
Rückholung von Kindern;
Incoming-Reisekrankenversicherung Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.
Ausländer-Krankenversicherung Versicherungssumme: unbegrenzt
 
Die Leistungen der Reise-Haftpflichtversicherung
Incoming-Krankenversicherung Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts.
Deckungssumme: 500.000 Euro.
 
Die Leistungen der Reise-Unfallversicherung
Incoming-Krankenversicherung Versicherungsschutz besteht bei Unfällen im Gastland,
die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen. Versicherungssumme: Tod 10.000 Euro/ Invalidität 20.000 Euro.


Versicherungsbedingungen für die Incoming-Versicherung
der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2011).

hier geht's zum Online-Abschluß

 
Diese Incoming-Versicherung für ausländische Besucher in Deutschland ist ein Angebot der
Europäischen Reiseversicherung.


Incoming-Reiseversicherung Ihre Daten werden datenschutzgerecht und  sicher 
mit SSL-
Verschlüsselung übertragen. 

Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von 
der Reiseversicherung per E-Mail zugesendet. 
 
Tagesprämien für den Incoming-Komplettschutz:
Reisetage mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt
  bis 64
Jahre 
ab 65
Jahre
bis 64 Jahre ab 65 Jahre
1 Reistag
bis max.
45 Reisetage
2,50 € 5,60 € 3,20 € 7,20 €
1 Reisetag
bis max
365 Reisetage
2,80 € 6,40 € 3,70 € 8,50 €

Tagesprämien für die
Incoming-Krankenversicherung:
Reisetage mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt
  bis 64
Jahre 
ab 65
Jahre
bis 64 Jahre ab 65 Jahre
1 Reistag
bis max.
45 Reisetage
1,40 € 3,20 € 1,80 € 4,10 €
1 Reisetag
bis max
365 Reisetage
1,60 € 3,70 € 2,10 € 4,90 €
 
Weitere Informationen: 
Ohne Altersbeschränkung. 
Maximaler Aufenthalt 365 Tage.


Selbstbehalt:

Der Selbstbehalt beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.
Bei der Reisehaftpflicht-Versicherung beträgt der Selbstbehalt
bei Sachschäden EUR 150,- ja Schadenfall.
Abwahl des Selbstbehalts möglich

Tagesprämien:
Hin- und Rückreisetag sind jeweils als ein eigener Tag zu berechnen.

Abschlussfrist:
Der Abschluss der Besucher-Krankenversicherung ist jederzeit vor Ankunft im Gastland möglich, spätestens jedoch am Tag
der Einreise in das erste Gastland.

 


Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom  22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.

Tipp: Schließen Sie als Gastgeber für Ihre ausländischen Gäste die Besucher-Krankenversicherung gleich hier ab.

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Impressum: Versicherungsbüro Wittisberg , Auenstraße 16 , 80469 München,  Tel. 0172-4707336    
E-Mail: info@wittisberg.de     Ustr. DE 82038712