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Die Incoming-Versicherung sichert ausländische Gäste ab, die für
touristische Reisen nach Deutschland oder in ein Gastland kommen (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen).
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hier
geht's zum Online-Abschluss
Die hier angebotene Versicherung für Ausländer
( Besucher in Deutschland ) ist ein Angebot der
Europäischen Reiseversicherung.
Ihre Daten werden datenschutzgerecht und
sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen.
Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von
der Reiseversicherung per E-Mail zugesendet.
Tagesprämien für
Incoming-Krankenversicherung
| Reisetage |
mit Selbstbehalt |
ohne Selbstbehalt |
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bis 64
Jahre |
ab 65
Jahre |
bis 64 Jahre |
ab 65 Jahre |
1 Reistag
bis max.
45 Reisetage |
1,40 € |
3,20 € |
2,20 € |
4,70 € |
1 Reisetag
bis max
365 Reisetage |
1,60 € |
3,70 € |
2,60 € |
5,60 € |
Tagesprämien für
Incoming-Komplettschutz
| Reisetage |
mit Selbstbehalt |
ohne Selbstbehalt |
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bis 64
Jahre |
ab 65
Jahre |
bis 64 Jahre |
ab 65 Jahre |
1 Reistag
bis max.
45 Reisetage |
2,50 € |
5,60 € |
3,20 € |
7,20 € |
1 Reisetag
bis max
365 Reisetage |
2,80 € |
6,40 € |
3,70 € |
8,50 € |
Versicherungsbedingungen
der ERV (VB-ERV 2012).
Weitere Informationen:
Ohne Altersbeschränkung.
Maximaler Aufenthalt 365 Tage.
Tagesprämien:
Hin- und Rückreisetag sind jeweils als ein eigener Tag zu
berechnen.
Selbstbehalt:
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei
Heilbehandlungskosten im Gastland.
Abschlussfrist:
Der Abschluss der Incoming-Reisekrankenversicherung ist jederzeit vor
Ankunft im Gastland möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.
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Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom
22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
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Kann ich meinen ausländischen Gast
für Aufenthalte in der Schweiz versichern? ausblenden
Kann ich meinen ausländischen Gast für Aufenthalte in der Schweiz versichern?
Leider ist im Internet Buchungstool der ERV die Möglichkeit der Eingabe einer Schweizer Adresse nicht zugelassen.
Daher können Sie als Gastgeber in der Schweiz ihren ausländischen Gast nicht über diese Webseite versichern.
Alternativ können Sie die Besucher-Krankenversicherung auf
http://www.incoming-reiseversicherung.de abschließen.
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| Kann ich als Besucher aus einem nichteuropäischen Land diese Krankenversicherung online abschließen? ausblenden
Kann ich als Besucher aus einem nichteuropäischen Land diese Krankenversicherung online abschließen?
Durch die Ländervorauswahl ist leider im Buchungstool keine Möglichkeit, als nicht-europäischer Gast selbst diesen Krankenschutz der ERV abzuschließen.
Bitten Sie ihren Gastgeber in Deutschland bzw. den EU-Ländern, dies für Sie zu tun.
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Wie ist die Zahlung der Versicherung möglich? ausblenden
Wie ist die Zahlung der Versicherung
möglich?
Sie können per Lastschrift von einem deutschen Konto zahlen, oder per
Kreditkarte, mit Eurocard/Mastercard, Visacard, American Express.
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Was ist zu tun,
wenn der Gast kein Visum erhält? ausblenden
Was ist zu tun, wenn der Gast kein Visum
erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der
Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach
Ablehnung des Visums direkt beim Versicherer ERV zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie wird der Originalversicherungsschein mit dem
Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des
Konsulates und die vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes benötigt.
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Was passiert
mit dem Versicherungsschutz, wenn die Einreise verschoben werden muss? ausblenden
Was passiert mit dem
Versicherungsschutz, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Gäste-Versicherung muss dann erneut abgeschlossen werden und die alte
Police kann bei der Europäischen Reiseversicherung mit dem
Begründungsschreiben der Botschaft oder des Konsulats zur Rückerstattung der
bereits gezahlten Versicherungsprämie eingereicht werden.
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Was bedeutet
Selbstberhalt bei der Krankenversicherung? ausblenden
Was bedeutet Selbstbehalt bei der
Krankenversicherung?
Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil an den Kosten, der durch den
Versicherungsnehmer im Schadenfall zu zahlen ist.
Dieser Selbstbehalt kann durch die Auswahl des Krankenschutz ohne Selbstbehalt
ausgeschlossen werden.
Dann werden Ihre Ausgaben für die Behandlung und Medikamente im Krankheitsfall
voll ersetzt und es wird keine Selbstbeteiligung durch den Versicherer
einbehalten.
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